Heute beginnt die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan „DerIndustriePark Lippe“

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans für das Beller Feld zur Ansiedlung des Logistikzentrums von Amazon dauert vom 07.01. bis einschließlich 15.02.2021. Innerhalb dieser Frist können alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Horn-Bad Meinberg vorbringen. Ebenfalls kann die Stellungnahme per E-Mail an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de gesendet oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften vorgebracht werden.

Alle Planunterlagen und Informationen für das Verfahren finden Sie hier:
Bekanntmachung der Stadt Horn- Bad Meinberg zur Offenlegung und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Be 10 „Der Industriepark Lippe“

An der B 239: Für die tägliche Erinnerung!

Jeder Mensch, der in Dörfern oder Städten rund um den „Industriepark Lippe“ lebt, sollte sich klarmachen, was auf uns alle zukommt. Der zusätzliche Verkehr wird die Lebensqualität in unseren Kommunen gewaltig verschlechtern. Wertvollster Ackerboden im Beller Feld wird der landwirtschaftlichen Nutzung für immer entzogen, das Beller Feld wird klima- und umweltschädlich zerstört. Und das alles nur, um von mehr als 1000 Beschäftigten mit mieser Bezahlung und unter erniedrigenden Arbeitsbedingungen den Profit von Amazon und den Reichtum von Jeff Bezos weiter zu vergrößern.

Wer mit dieser destruktiven Wirtschaftspolitik der Stadt Horn- Bad Meinberg nicht einverstanden ist, darf nicht schweigend zusehen, bis die schlimmen Auswirkungen dieser Politik nicht mehr abzuwehren sind. Alle Sachverhalte, Ängste und Befürchtungen, die Sie gegen diese Pläne vorbringen können, sollten Sie der Stadt schriftlich mitteilen. Ihre Äußerungen und Stellungnahmen werden von dem Planungsbüro und der Verwaltung zu einem Abwägungsvorschlag verarbeitet. Dieser Abwägungsvorschlag wird nach dem Ende des Beteiligungsverfahrens dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften vorgelegt. Nach dessen Beschlussfassung geht der Vorschlag in den Stadtrat.